AGB
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN RESET PRODUCTION E.K.
Geltungsbereich
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Beziehungen zwischen den Veranstaltungsbesuchern und dem Veranstalter RESET PRODUCTION e.K. Sie sind Bestandteil des Vertrages über den Erwerb von Eintrittskarten.
Vertragspartner
Mit dem Kauf eines Tickets oder einer damit verbundenen Leistung entsteht der Vertrag ausschließlich zwischen dem Käufer und dem Veranstalter – unabhängig davon, ob der Kauf über den eigenen Ticketshop oder einen externen Anbieter erfolgt. Der Veranstalter ist verantwortlich für die Erbringung und Erfüllung der angebotenen Veranstaltung bzw. Leistung.
Vertragsabschluss
Die Regelungen des BGB über Fernabsatzverträge findet entsprechend § 312 b III Ziffer 6 BGB keine Anwendung.
Termin-, Besetzungs- und Programmänderungen
Termin-, Besetzungs- und Programmänderungen bleiben vorbehalten. Die aktuellen Programme mit den Anfangszeiten werden in den Veröffentlichungen des Veranstalters bekannt gegeben.
Künstlerische Darbietungen
Der Veranstalter beachtet die gesetzlich vorgegebenen Lärmschutzrichtlinien für Veranstaltungen.
Kartenpreise
Die Kartenpreise werden auf die Veranstaltung bezogen in den Veröffentlichungen des Veranstalters bekannt gegeben.
Zutritt
Der Veranstalter kann den Einlass aus wichtigem Grund verweigern; in diesem Fall wird der Ticketpreis erstattet. Beim Einlass können Alters- und Berechtigungsnachweise kontrolliert werden. Werden die erforderlichen Unterlagen nicht vorgelegt oder bestehen Zweifel an ihrer Gültigkeit, kann der Zutritt verweigert werden. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Einlass oder Erstattung des Ticketpreises, soweit keine gesetzlichen Regelungen entgegenstehen.
Jugendschutz
Der Besuch unserer Veranstaltungen durch Minderjährige richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen, behördlichen Auflagen sowie den vom Veranstalter festgelegten Zutrittsregelungen. Auch wenn es sich bei unseren Veranstaltungen grundsätzlich nicht um Tanzveranstaltungen im Sinne des Jugendschutzgesetzes handelt, behalten wir uns im Interesse des Schutzes von Kindern und Jugendlichen besondere Einlassbeschränkungen vor.
Die nachstehenden Regelungen gelten vorbehaltlich abweichender Vorgaben der jeweiligen Veranstaltungsstätte, zuständiger Behörden oder besonderer veranstaltungsbezogener Anforderungen.
· Kinder bis einschließlich 5 Jahre
Der Besuch wird nicht empfohlen
Im Einzelfall können sich aufgrund örtlicher Besonderheiten oder gesonderter Vorgaben abweichende Regelungen ergeben.
· Jugendliche unter 16 Jahren
Besuch der Veranstaltung nur in Begleitung einer volljährigen, von den Erziehungsberechtigten beauftragten Person. Beim Einlass sind auf Verlangen folgende Unterlagen vorzulegen:
· schriftliche Einverständnis- bzw. Bevollmächtigungserklärung eines Erziehungsberechtigten (Muttizettel)
· Kopie eines gültigen Ausweisdokuments des unterzeichnenden Erziehungsberechtigten
· gültiges Ausweisdokument der begleitenden volljährigen Person
· DOWNLOAD HIER > Bevollmächtigungserklärung
· Jugendliche ab 16 Jahren bis unter 18 Jahren
Besuch gegen Vorlage eines gültigen Legitimationsnachweises. Als Nachweis gelten insbesondere Schülerausweis, Personalausweis oder Reisepass.
· Vorrang besonderer Vorgaben
Weitergehende oder abweichende Regelungen der jeweiligen Veranstaltungsstätte, örtlicher Behörden oder im Einzelfall bekanntgemachte Sicherheitsbestimmungen bleiben vorbehalten und gehen diesen Bestimmungen vor.
Ermäßigungen
Ermäßigungen für schwerbehinderte Personen mit dem Merkzeichen „B“ werden gegen Vorlage eines gültigen amtlichen Ausweises gewährt. Die ermäßigte Eintrittskarte ist nur in Verbindung mit diesem Nachweis gültig. Der Ausweis ist am Veranstaltungstag mitzuführen und auf Verlangen vorzuzeigen.
Die Ermäßigung gilt ausschließlich für Personen, die laut Ausweis auf eine Begleitperson angewiesen sind. Andere Behinderungen berechtigen nicht zu einer Ermäßigung.
Für Rollstuhlfahrer und jeweils eine Begleitperson steht ein begrenztes Kontingent an Sonderplätzen zur Verfügung. Diese müssen vorab separat gebucht werden.
Kinder bis einschließlich 12 Jahren sowie Gruppen ab zehn Vollzahlern können, sofern für die jeweilige Veranstaltung vorgesehen, ermäßigte Tarife erhalten.
Ob und welche Ermäßigungen verfügbar sind, ist ausschließlich den Angaben auf der jeweiligen Verkaufsplattform zu entnehmen.
Der Veranstalter ist berechtigt, Ermäßigungen für einzelne Veranstaltungen vollständig auszuschließen.
Umtausch oder Rücknahme von Karten
Es besteht kein Anspruch auf Rücknahme oder Umtausch der Karten. Änderungen des Programms, die Verlegung des Veranstaltungsortes sowie Umbesetzungen oder Krankheit begründen ebenfalls keine Umtausch-/Rücknahmepflicht der Karten. Keine Reisekostenerstattung bei Absage oder Verlegung der Veranstaltung. Der Besucher wird gebeten, sich vor Reiseantritt zu informieren, ob die Veranstaltung wie geplant stattfindet.
Kartenverlust
Bei Verlust oder Diebstahl von Tickets besteht kein Anspruch auf Ersatz oder Erstattung. In Einzelfällen kann der Veranstalter nach eigenem Ermessen Ersatz leisten, sofern der Kauf eindeutig nachgewiesen werden kann. Ein Anspruch darauf besteht nicht.
Weitergabe von Eintrittskarten
Eintrittskarten sind grundsätzlich übertragbar, sofern sie nicht personalisiert sind. Eine gewerbliche oder kommerzielle Weitergabe ist jedoch untersagt. Der Veranstalter behält sich vor, Tickets bei Verstößen gegen diese Regelung für ungültig zu erklären und den Einlass zu verweigern.
Verspäteter Einlass
Nach Beginn einer Veranstaltung können Besucher gegebenenfalls nur bei einer Nacheinlasspause den Saal betreten. Hierbei ist den Anweisungen des Personals Folge zu leisten. Einen Anspruch auf den ursprünglich reservierten Platz hat der Käufer nach Beginn der Veranstaltung nicht mehr.
Vorzeitiges Verlassen der Veranstaltung
Verlässt der Besucher nach Einlass oder zur Pause den Veranstaltungsraum oder das Veranstaltungsgelände, oder wird der Abrissabschnitt durch vom Veranstalter beauftragte Dritte abgetrennt, so verliert die Karte ihre Gültigkeit.
Vorzeitiges Beenden einer Veranstaltung
Eine Veranstaltung, die bis zu einer angesetzten Pause gegeben wird und aus Gründen, die der Veranstalter nicht zu vertreten hat, danach nicht fortgesetzt werden kann, wird als eine vollständig gegebene Veranstaltung angesehen und berechtigt nicht zu Ersatzansprüchen.
Absage/Verlegung einer Veranstaltung
Wird eine Veranstaltung abgesagt, wird der Ticketpreis erstattet. Der Anspruch auf Rückerstattung muss innerhalb von vier Wochen nach dem ursprünglichen Veranstaltungstermin geltend gemacht werden. Nach Ablauf dieser Frist verfällt der Anspruch.
Die Erstattung erfolgt innerhalb von vier Wochen nach fristgerechter Antragstellung. Dabei wird der Ticketpreis abzüglich angefallener Gebühren (z. B. Vorverkaufs-, System- oder Bearbeitungsgebühren) zurückgezahlt.
Alternativ kann – sofern angeboten – ein Umtausch der Tickets gegen einen anderen Termin oder eine andere Veranstaltung des Veranstalters erfolgen.
Bei einer Verlegung behalten die Tickets grundsätzlich ihre Gültigkeit für den neuen Termin. Eine Rückgabe oder Erstattung ist in diesem Fall ausgeschlossen, es sei denn, die Teilnahme am Ersatztermin ist für den Ticketinhaber nachweislich unzumutbar.
Im Ticketpreis enthaltene Gebühren gelten als Entgelt für die Vermittlung und werden auch im Falle einer Absage oder Verlegung nicht erstattet.
Gewährleistung Die Vorverkaufsstelle übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der angebotenen Informationen und Veranstaltungen, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
Bild- und Tonaufnahmen
Mit dem Kauf einer Eintrittskarte erklärt sich der Besucher damit einverstanden, dass der Veranstalter Bildaufnahmen des Besuchers, die diesen als Teilnehmer der Veranstaltung zeigen, erstellt, vervielfältigt und in Print- und audiovisuellen Medien veröffentlicht. Diese Einwilligung erfolgt vergütungslos sowie zeitlich und räumlich unbeschränkt.
Hausrecht
Mit dem Erwerb von Eintrittskarten für Veranstaltungen erkennt der Kartenerwerber das jeweilige Hausrecht des Veranstalters sowie die Haus-/Saalordnung der Veranstaltungsstätte als verbindlich an. Anweisungen des Personals ist Folge zu leisten.
Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Alleiniger Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist Gera. Sind beide Vertragspartner Kaufleute, so ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten Gera. Bei grenzüberschreitenden Verträgen wird als ausschließlicher Gerichtsstand Gera vereinbart.
Gera, den 14. 04 .2026
Reset Production e.K.
Inhaber Michael Noll
Straße des Friedens 200
07548 Gera